Vorrang für das Kindeswohl

Bei den meisten Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld Einvernehmen über die Regelung der Scheidungsfolgen (zum Beispiel hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Kindesunterhalt, …) zu erzielen.

Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder

Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem einmaligen Termin (Einzel-, oder Elternpaargespräch) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können.

Wichtig:

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.

Die Eltern haben die Kosten der Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG selbst zu tragen.